Strategie Abgeltungssteuer

Strategie Abgeltungssteuer

am 20.02.2008 11:02:21 von Matthias Frank

Hallo,
ich überlege gerade wg. der Abgeltungssteuer usw.

Wenn ich es richtig versteht bleiben Aktien die man noch
dieses Jahr kauft und 1 Jahr hält von der Steuer befreit.

Wenn man z.b. regelmässig in einen Fond einzahlt, z.b. 100€
im Monat, würde alles was dieses Jahr noch eingezahlt wird
auch frei sein. Allerdings wenn ich z.b. in 5 Jahren ein
Teil des Fonds verkaufe geht es nach first in first out,
d.h. ich verkaufe zuerst die Anteile die ich zuletzt gekauft habe
und dann versteuert.

Die Fragen:

Würdet ihr es als sinnvoll erachten, Fonds in diesem
Jahr zu schliessen, also die nicht weiter zu besparen und
dann nächstes Jahr neue zu kaufen. Dann kann man recht einfach
die alten Fonds in Zukunft streuerfrei verkaufen?

Wie weist man eigentlich nach, dass der Fond vor 2009 gekauft
wurde, reicht da in 20 Jahren (sollte die Gesetzeslage immer noch
so sein) die Jahresmeldung die man am Ende des Jahres bekommt,
(also die unbdingt aufheben)?
Und beachtet der Fondausgeber dann automatisch, dass keine
Steuern abgeführt werden? Oder muss man sich die Steuern dann zurück
holen?

MfG
Matthias

Re: Strategie Abgeltungssteuer

am 20.02.2008 13:00:03 von unknown

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Re: Strategie Abgeltungssteuer

am 20.02.2008 20:08:10 von Willy Moll

Matthias Frank <> schrieb am
Wed, 20 Feb 2008 11:02:21 +0100:

>Würdet ihr es als sinnvoll erachten, Fonds in diesem
>Jahr zu schliessen, also die nicht weiter zu besparen und
>dann nächstes Jahr neue zu kaufen.

Ich empfehle, am 31.12.2008 einen "Schnitt" zu machen. Also den alten
Sparplan einstellen und den neuen mit einem anderen Fonds beginnen.
Oder - wenn es derselbe Fonds sein soll - für den am 1.1.2009
beginnenden Sparplan ein neues Depot einrichten (egal ob bei der
bisherigen oder einer neuen Bank).

>Wie weist man eigentlich nach, dass der Fond vor 2009 gekauft
>wurde, reicht da in 20 Jahren (sollte die Gesetzeslage immer noch
>so sein) die Jahresmeldung die man am Ende des Jahres bekommt,
>(also die unbdingt aufheben)?

Unbedingt sollte man selbst [1] seine private Registratur auf die
kommenden Unwägbarkeiten ausrichten: also alles aufbewahren, mit dem
man im Falle eines Falles Kaufzeitpunkt und Erwerbskosten nachweisen,
aber vor allem auch von Dritten errechnete Spekulationsgewinne
kontrollieren kann.
[1] Möglicherweise entwickelt sich aus der ganzen Gewinnbesteuerung
und Verlustverrechnung ein völlig neuer Dienstleistungszweig: indem
von jedem Depotinhaber jährlich eine testierte (natürlich von standes-
und gebührenrechtlich dazu Befugten) Gewinn- und Verlustrechnung
verlangt wird ;-)

--
MfG: Willy Moll

Willy Moll, Finanzhonorarberater,

Re: Strategie Abgeltungssteuer

am 20.02.2008 20:09:05 von Willy Moll

Martin Gerdes <> schrieb am
Wed, 20 Feb 2008 13:00:03 +0100:

>Ja. Wenn Du anderswo ein zweites Depot aufmachst, kriegst Du ja in vielen
>Fällen sogar noch eine Prämie.

Solch unmoralischen Gelüsten zur Zweitbankbeziehung wird
entgegengewirkt: zufälligerweise heute hat mir eine Kundin älteren
Jahrgangs nach einem vorgeschlagenen (man kann auch sagen "sie wurde
einbestellt") "Strategiespräch zur Abgeltungssteuer" diverse
Unterlagen zur Prüfung der Vorschläge überlassen. Dabei befand sich
ein vermutlich versehentlich daruntergerutschtes DIN-A4-Blatt, wohl
der Gesprächsleitfaden mit einigen Fixpunkten nach dem Schema: so
war´s bisher: und nun auf alles 25 %, außer .....; usw. Und dann
besonders auffällig "bepfeilt": "EINTOPFMODELL = verschiedene Töpfe
können nicht miteinander verrechnet werden". Zur Erklärung des
Eintopfmodells kam´s nicht, weil auf Grund langjähriger Beziehung die
Geschäftsverbindung nicht in Frage steht. Aber klar ist die Botschaft,
die dahintersteht: "du sollst keinen anderen Finanzdienstleister neben
mir haben, sonst wirst du mit der Abgeltungssteuer bestraft".

--
MfG: Willy Moll

Willy Moll, Finanzhonorarberater,

Re: Strategie Abgeltungssteuer

am 20.02.2008 21:49:01 von Achim Hell

Martin Gerdes schrieb:

> Die Bank muß den Kaufpreis jeder
> Anlage jetzt ja unbegrenzt vorhalten, solange die Anlage existiert (und
> dieses Datum auch z.B. bei Depotübertrag weitergeben).

Die Comdirect macht das bereits. Bei Bedarf ist der Depotwert aktuell
vs. Anschaffungskosten börsentäglich abfragbar.

Achim

Re: Strategie Abgeltungssteuer

am 21.02.2008 07:48:25 von Michael Logies

On Wed, 20 Feb 2008 21:49:01 +0100, Achim Hell <>
wrote:

>Die Comdirect macht das bereits. Bei Bedarf ist der Depotwert aktuell
>vs. Anschaffungskosten börsentäglich abfragbar.

Bei Consors auch.

Grüße

M.

Re: Strategie Abgeltungssteuer

am 21.02.2008 11:00:03 von unknown

Post removed (X-No-Archive: yes)

Re: Strategie Abgeltungssteuer

am 21.02.2008 18:15:53 von Hgrani

Matthias Frank schrieb:
> Hallo,
> ich überlege gerade wg. der Abgeltungssteuer usw.
>
> Wenn ich es richtig versteht bleiben Aktien die man noch
> dieses Jahr kauft und 1 Jahr hält von der Steuer befreit.
>
> Wenn man z.b. regelmässig in einen Fond einzahlt, z.b. 100€
> im Monat, würde alles was dieses Jahr noch eingezahlt wird
> auch frei sein. Allerdings wenn ich z.b. in 5 Jahren ein
> Teil des Fonds verkaufe geht es nach first in first out,
> d.h. ich verkaufe zuerst die Anteile die ich zuletzt gekauft habe
> und dann versteuert.
>
> Die Fragen:
>
> Würdet ihr es als sinnvoll erachten, Fonds in diesem
> Jahr zu schliessen, also die nicht weiter zu besparen und
> dann nächstes Jahr neue zu kaufen. Dann kann man recht einfach
> die alten Fonds in Zukunft streuerfrei verkaufen?
>
> Wie weist man eigentlich nach, dass der Fond vor 2009 gekauft
> wurde, reicht da in 20 Jahren (sollte die Gesetzeslage immer noch
> so sein) die Jahresmeldung die man am Ende des Jahres bekommt,
> (also die unbdingt aufheben)?
> Und beachtet der Fondausgeber dann automatisch, dass keine
> Steuern abgeführt werden? Oder muss man sich die Steuern dann zurück
> holen?

Hallo Matthias,

in der gestern erschienenen "Finanztest" von der Stiftung Warentest ist
dieses Problem ganz detailliert geschildert. Gruß, Heide